Das AIC 003/2013 A vom 30. Mai 2013 regelt die Frage “ICAO Language Proficiency Requirements: regulations within Swiss territory“

Darin wird präzisiert, dass Piloten welche auf ihrem Flug mit einer ATC und/oder AFIS über Funk (AFIS in der CH nur Flugplatz Samedan) kommunizeren müssen ein entsprechend gültiges "language endorsement" (d.h. mindestens Level 4) in der Lizenz eingetragen haben müssen.

Für "blind calls" auf unkontrollierten Flugplätzen und Kommunikation mit FIS (in der CH Zürich Information und Geneva Information) genüge in der Schweiz die bestandene Voice Prüfung in der entsprechenden Sprache.

Ferner wird bestätigt, dass auf allen Schweizer Flugplätzen Englisch gefunkt werden darf, obschon lokale Landessprachen für gewisse Plätze spezifiziert sein können.

Die vollständige Publikation ist unter AIC 003/2013 A zu finden.

bazl logo