Notam B0121/14 Alternate LSZC PPR

Wie ihr vielleicht schon festgestellt habt in Eurer Flugvorbereitung, existiert nun seit ein paar Tagen das oben genannte Notam von LSZC Buochs.


Es sagt aus, dass Buochs nicht als Alternate geplant werden darf, wenn man nicht die entsprechende Zusage von der Airport Authority in Buochs hat. Diese Massnahme wurde nötig nachdem von unserer Behörde BAZL mit einer Verordnung der Begriff „PPR“ neu ausgelegt wurde.

Für uns heisst das nun in Absprache mit der Airport Authority in Buochs folgendes:

Jeder Pilot, der in Kägiswil fliegt und das Briefing Alternate LSZC, mit entsprechendem Eintrag im Flugbuch absolviert hat, darf weiterhin LSZC als Alternate in seiner Flugplanung miteinbeziehen.

Wer das Briefing nicht hat, soll es bei einem Fluglehrer der FBAG, MFGP oder bei unserem Flugfeldleiter machen und die Unterlagen auf der Homepage der FGOW www.airportlspg.ch unter für Piloten / Informationen herunterladen.