Am 8. April 2013 ist es soweit. Ab diesem Datum darf nur noch mit einer ATC Funkkontakt aufgenommen werden, wenn die Radiotelefonie und der dazugehörige Nachweis der Sprachkompetenz mindestens Level 4 in der Lizenz eingetragen ist. Für uns Kägiswiler bedeutet das, wenn Alpnach TWR aktiv ist, ist Radiotelefonie Level 4 erforderlich.

Nachfolgend wird das AIC 008/2012 B aufgeführt, das die Details regelt.

Bei allen Piloten ist der Eintrag von LP Level 4 gemäss „Grandfather’s right“ in der Lizenz verfallen. Dieser kann bis spätestens 3 Jahre nach Verfall anlässlich eines Fluges mit einem LP Assessor erneuert werden. Innerhalb der FGSK hat einzig unser Fluglehrer Stefan Brunner diese Zulassung. Interessierte mögen sich raschmöglichst bei ihm melden. Bei diesem Erneuerungsflug wird durch eine aktive CTR geflogen und die Qualität des Flugfunkes überprüft. Anschliessend wird während eines Gespräches in Englischer Sprache von 10-15 Minuten Dauer die Sprachfähigkeit beurteilt.

Weitergehende Informationen:

- Website AeCS, News, EASA Lizenzen mit Link zu den gültigen Reglementen.

- Artikel in Aero Revue Ausgabe Februar 2013. Interessant dürfte die Option DEUTSCHE VOICE werden.

 

Peter Wey, CFL